Kleiner Waffenschein Ratgeber

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Im kleiner Waffenschein Ratgeber verraten wir Ihnen wie Sie den kleinen Waffenschein beantragen können, welche Vorraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen und welche Waffen Sie anschließend mit sich führen und einsetzen können. Da die Nachfrage immer größer wird und auch die Anträge sprichwörtlich explodiert sind, klären wir anbei auf was Sie wissen müssen.

Kleiner Waffenschein Ratgeber

Immer weniger Menschen fühlen sich in Deutschland sicher. Seit den sexuellen Übergriffen und den Silverstervorfällen im Jahr 2016/17 ist die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein enorm in die Höhe gestiegen. Da sich Menschen nicht mehr sicher fühlen, möchten Sie sich schützen und eine Waffe mit sich tragen. Mit dem kleinen Waffenschein ist das möglich, jedoch gibt es hier einiges zu wissen.

Schreckschusswaffen Gesetz

Welche Waffen kann man mit dem kleinen Waffenschein führen?

Ist man im Besitz des kleinen Waffenschein, so kann man sog. SRS-Waffen mit sich führen, auch in der Öffentlichkeit. Darunter fallen Schreckschusswaffen, Reizstoff- und Signalwaffen, welche mit Pyrotechnik arbeiten. Auch wenn es sich bei diesen um keine richtige Waffen handelt die tödlich sind, so kann man sich gut verteidigen und schützen.

WICHTIG! Auch wenn Sie im Besitz des kleinen Waffenschein sind, müssen Sie darauf achten, dass jede Schreckschusswaffe über ein sog. PTB-Siegel verfügt, denn nur diese Waffen sind legal. Ist dieses Zeichen nicht vorhanden, so verstößt das gegen das Waffengesetz und Sie können im schlimmsten Fall einen Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren bekommen. Mehr Informationen zum Rechtlichen finden Sie in unserem Schreckschusswaffe Ratgeber.

Die legalen und empfehlenswertesten Schreckschusswaffen haben wir außerdem in einem separaten Beitrag aufgelistet. Bei Interesse schauen Sie sich auch diesen kurz an.

Kleiner Waffenschein Voraussetzungen

Anders als beim großen Waffenschein, wo man auch Waffen mit scharfer Munition mit sich führen kann, benötigt es beim kleinen Waffenschein kein Fachwissen und Prüfungen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, so können Sie den kleinen Waffenschein einfach beantragen. Anbei listen wir Ihnen auf, was Sie erfüllen müssen.

  • Sie müssen volljährig sein
  • Sie müssen einen festen Wohnsitz haben
  • Sie müssen zuverlässig und geeignet sein
  • Sie dürfen keine Vorstrafen haben
  • Sie dürfen keine Probleme mit Drogen haben (auch nicht in der Vergangenheit)
  • Sie dürfen keiner verfassungswiedrigen Partei angehören
Kleiner Waffenschein Voraussetzungen

Wenn Sie in der Vergangenheit schon mal eine Vorstrafe hatten, oder mit Drogen erwischt worden sind, oder einer Partei angehören/angehörten, welche als verfassungswidrig eingestuft is, so bekommen Sie den kleinen Waffenschein nicht, da Sie als nicht geeignet eingestuft werden. Für die Ausstellung der kleinen Waffenscheine sind die Bundesländer zuständig. Je nach Bundesland und Stadt wird diese Form der Waffenerlaubnis auf Antrag vom Ordnungsamt, Landratsamt, Kreisverwaltungsreferat, der Polizei oder der Gemeinde erteilt.

Kleiner Waffenschein Kosten

Für die Ausstellung des kleinen Waffenschein fällt eine Gebühr von 50 Euro an. Die Kosten sind immer zu begleichen, egal ob Sie den kleinen Waffenschein letztendlich bekommen oder nicht. Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, muss er bezahlt werden.

Wissenswertes und wichtiges

Kleinen Waffenschein beantragen

Wenn Sie den kleinen Waffenschein ausgestellt bekommen haben, so gibt es trotzdem noch einiges zu beachten. Sie können nun nicht machen was Sie wollen und die Waffe überall mit hin nehmen, denn unter Umständen können Sie auch so Probleme bekommen.

Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, dann müssen Sie auch immer den Waffenschein, sowie Ihren Personalausweis mit sich führen. Die Polizei kann jeder Zeit nach diesen Fragen. Haben Sie den Waffenschein nicht dabei, so gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Wenn Sie eine SRS-Waffe dabei haben, dann müssen Sie diese verdeckt tragen. In der Öffentlichkeit darf diese nicht sichtlich sein, da Sie die Menschen ansonsten verschrecken können.

Die Mitnahme einer Schreckschusswaffe ist bei Veranstaltungen gänzlich verboten. Auch die Mitnahme ins Kino, zu Festen oder sonstigen Veranstaltungen ist trotz Besitz des kleinen Waffenschein verboten.

Das Führen und der Kauf von Elektroschockern weisen sogar noch weitere Einschränkungen auf und sind erst ab 18 Jahren gestattet. Geräte ohne PTB-Prüfsiegel in Trapezform darf man überhaupt nur dann besitzen, wenn sie vor dem 11.10.2002 hergestellt und vor dem Jahr 2011 gekauft wurden.

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SRS-Waffen dürfen Sie nur dann einsetzen, wenn Sie sich in einer Notsituation befinden oder bei Nothilfe. Es muss ein guter Grund vorliegen und am besten sollte es sich auch nachweisen lassen können. Es kann nämlich immer dazu kommen, dass Sie der Täter verklagt. Wenn Sie sich lediglich verfolgt fühlen, oder Ihnen einige Menschen Angst machen, so dürfen Sie die Waffen nicht einsetzen. Erst wenn es zu einem Übergriff kommt.

Wenn Sie eine SRS-Waffe kaufen, so muss Sie der Verkäufer auf die Gesetze und den richtigen Umgang hinweisen. Da Sie beim beantragen des kleinen Waffenschein dies nicht lernen müssen und viele somit auch einmal ins Fettnäpfchen treten, ist es wichtig, dass Sie genau wissen was Sie dürfen und was nicht.

Konnten wir Ihnen mit unserem kleinen Waffenschein Ratgeber bei Ihren Fragen helfen? Falls noch etwas unklar sein sollte oder Sie Fragen haben, so hinterlassen Sie uns einfach einen Kommentar und wir versuchen Ihnen so gut wie möglich zu helfen.

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